Aus aktuellem Anlass, der bevorstehenden Publikation meiner Dissertationsschrift, bin ich mit der Frage konfrontiert, was eigentlich eine Architekturzeichnung kostet, sofern man diese publizieren möchte. Im Laufe meiner Rechrechen hatte ich mit bundesweiten Archiven, Graphischen Sammlungen und Bibliotheken zu tun. Dabei ist mir immer wieder aufgefallen, wie unterschiedlich Nutzung und Service sind. Von manchen Institutionen habe ich auch nach über 1 Jahr und mehreren E-Mails, Anrufen und sogar Briefen keine Rückmeldungen erhalten. Andererseits gab es binnen weniger Stunden kompetente Rückmeldungen oder wurde auch schon einmal der Gang in das Depot ermöglicht!
Diese Miss- und Erfolgsgeschichten setzen sich nolens volens auch bei der notwendigen Redaktion des Abbildungsmaterials fort. Erschwerend dürfte hinzukommen, dass meine Anfragen immer auch die Bedingung haben, Abbildungen in eine OA-Publikation einzubinden. Weiterhin besteht das Problem, dass eine hohe Zahl von Architekturzeichnungen bislang noch nicht publiziert und ergo keine Abbildungen vorliegen, die ich im Sinne des Bildzitats verwenden könnte. Sprich, neben den kosten für die “Bildrechte” (zu deren Sinn und Unsinn siehe einschlägig und kompetent Klaus Graf) kommen immer auch die Reproduktionsgebühren. Letztere sind aus meiner Sicht verständlich, wenn die Digitalisate erstmals angefertigt werden müssen.
Addiert man diese Kosten plus entsprechende Bearbeitungsgebühren und Versand (denn nicht alle Institutionen ermöglichen den Download), dann kommt bei über 300 Abbildungen eine beachtliche Summe zusammen. Daher bietet es sich an, einmal ausführlich über Kosten und Service zu schreiben und sich Gedanken zu machen, wie Institutionen und Forschung zusammenarbeiten.
Es ist zu betonen, dass es natürlich wünschenswert wäre (ich weiß, Herr Graf würde dies drastischer formulieren), wenn Bildmaterial (sofern bereits digitalisiert und vor allem ohne Urheberrechte) der Allgemeinheit zur freien Verfügung stünde. Dies ist aber noch nicht der Fall, wenngleich aber einige Institutionen, so etwa die UB Heidelberg, ihre Digitalisate unter eine CC-BY-SA 3.0 DE Lizenz stellen.[1] Diese Regelung greift in der Regel jedoch nur für digitalisierte Drucke/Handschriften, nicht aber für meine Architekturzeichnungen. Die zu lobenden Sonderausnahmen werden noch ausführlicher vorgestellt.
Die Ausgangssituation ist für mich folgender Art: benötigtes Bildmaterial liegt in bundsweiten Archiven, Graphischen Sammlungen und Bibliotheken und darf dort (in der Regel) nicht von mir photographiert und verwendet werden. Das Bildmaterial ist zum Teil noch nicht digitalisiert. Von Vorteil ist, dass es sich durchweg um Bildmaterial handelt, das eigentlich keinem Urheberrecht unterliegt, da die Zeichnungen aus der Zeit zwischen 1500–1650 stammen. Und schließlich, ich bin auf das Bildmaterial angewiesen, da es elementarer Bestandteil meiner wissenschaftlichen Argumentation ist.
Gerade bei Qualifikationsarbeiten entstehen eigentlich für die bestandshaltenden Institutionen nur Vorteile, weshalb die strengen Regelungen für Bildrechte und Reproduktionskosten besonders hervorstechen.[2] Denn die Promovenden bearbeiten in der Regel unerforschtes Material (wofür die Institutionen oftmals keine Zeit und kein Personal mehr haben) und machen ferner die Bestände und damit die Institutionen weiter bekannt.
Von den Promovenden wird hingegen verlangt, dass sie hierfür bisweilen nicht nur horrende Bildrechte und die Reproduktionskosten zu tragen haben, sondern meist auch verpflichtet sind, zusätzlich ein Belegexemplar abzuliefern, das bei einschlägigen kunsthistorischen Verlagen im Normalfall nicht unter 70,00 Euro Ladenpreis (abzüglich rund 25% Autorenrabatt) zu bekommen ist. – Nun gut, keiner zwingt Promovenden einen Bestand oder unpublizierte Quellen aufzuarbeiten. Dies ist ein selbst verschuldetes Unterfangen, wenngleich in der Regel dahinter so etwas wie Erkenntnisinteresse liegen dürfte und – jetzt wird es richtig idealistisch – Wissen für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden soll.
Befürworter von Bildrechten (selbst bei gemeinfreien Werken) könnten bei Qualifikationsarbeiten indes erwidern: dafür werden die Promovenden eines Tages den akademischen Grad eines Dr. phil. führen und womöglich hiervon in vielfältiger Weise (Sozialprestige, Gehalt etc.) profitieren, so dass die Kosten der Bildrechte letztlich nur ein geringer Teil in der Maximierung von symbolischem Kapital eines Individuums sind.
Solche Grundsatzdebatten will ich hier aber nicht führen, sondern ganz pragmatisch über die “Fallstricke des kunsthistorischen Publizierens” am Beispiel “meiner” Architekturzeichnungen in Form einer Serie bloggen.
Addendum
Kosten und Wert der Architekturzeichnung sind natürlich auch ein wichtiger Aspekt in der historischen Beschäftigung mit der Architekturzeichnung; bislang m.W. aber noch nicht Gegenstand der Forschung. In meiner Dissertationsschrift widme ich mich daher solchen Fragen am Beispiel des Inventarbuchs des u.a. im Herzogtum Württemberg tätigen Architekten und Ingenieurs Heinrich Schickhardt (1588–1635). Erstaunlicher Weise lässt sich nämlich Schickhardt seine Architekturzeichnungen bevorzugt in Form von goldenen und silbernen Bechern und Pokalen bezahlen, die er, nicht ganze ohne Stolz, zudem detailliert in sein Inventarbuch zeichnete und auch kommentierte. So etwa das hier abgebildete Beispiel: “Graf Georg Friederich von hohnnlo, verehrt mier wegen etlichen abriß zu sein vor habenten gebaüen, auff den 18. Iunÿ anno 1619. ein solchen becher.”[3]
[2] Es geht hier ausschließlich um wissenschaftliche Arbeiten. Dass kommerzielle Nutzer Bildrechte etc. zu entrichten haben, finde ich sehr wohl angemessen.
[3] Heinrich Schickhardt: Inventarbuch – Cod.hist.fol.562, WLB Stuttgart, fol. 152r.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Fitzner (6. Mai 2014). Die Fallstricke des kunsthistorischen Publizierens. Was kostet eine Architekturzeichnung? #1. ArchitecturalDrawings. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bdf1
Wieso sollen kommerzielle Nutzer für gemeinfreies Digitalisiertes “sehr wohl” zahlen? Sie zahlen Steuern, mit deren Hilfe die Bilder digitalisiert wurden.
Ein berechtigter Einwand, der hier zu einer Grundsatzdebatte führt. Aus meiner Perspektive betrachtet, erscheint es mir derzeit durchaus plausibel, dass Institutionen für kommerzielle Verwendungen Gebühren erheben. Ein Beispiel. Eine kleinere Forschungsbibliothek hat (sicherlich) mittels Steuergeldern Architekturzeichnungen trotz geringem Personalbestand und Ausstattung digitalisiert, verschlagwortet und über eine Datenbank bereitgestellt. Der Mehrwert für die Öffentlichkeit liegt in der Sichtbarkeit des Materials als auch in der Möglichkeit (natürlich je nach Lizenz) mit diesem Material zu arbeiten. Wenn dabei zudem neue Erkenntnisse durch die Nutzerinnen_er produziert werden, die wiederum der Bibliothek als auch der Allgemeinheit z.B. in Form von OA-Publikationen oder etwa einem Eintrag in wikipedia zufließen, so würde ich dies als einen beiderseitigen Gewinn verstehen. Hingegen, sieht es doch anders aus, wenn beispielsweise ein Unternehmen, diese Architekturzeichnungen gratis herunterlädt und in gedruckter Form als Kalender verkauft. Hier entsteht m.E. kein direkter Nutzen für die öffentliche Bibliothek als auch alle die (bis auf das Unternehmen), die Digitalisierung bezahlt haben, da das Produkt nämlich käuflich erworben werden muss und folglich nicht gemeinfrei verfügbar ist. Gut, niemand wäre gezwungen einen solchen Kalender zu kaufen, wenn er sich diesen ebenso mittels frei verfügbarer Digitalisate selbst gestalten könnte.
Wahrscheinlich spielt aber auch noch ein anderer Aspekt eine Rolle, den ich aber nicht direkt beantworten kann: Vermutlich sind die Einnahmen von Bildrechten für Institutionen ein nicht geringer Posten in der Finanzierung. Schaut man sich zudem die Ausstattung (räumlich als auch personell) einiger Archive und Bibliotheken an, so ist deutlich zu erkennen, dass hier z.T. finanzielle Engpässe bestehen. Von daher ist eine Gebühr im Rahmen kommerzieller Nutzung wohl solange für Institutionen auch notwendig, bis ihre Grundfinanzierung so solide ist, dass wirklich gemeinfrei digitalisiert werden könnte. Wie gesagt, dies ist eine Vermutung, die aber sicherlich einen Kern in dieser Debatte treffen könnte; jedoch von anderen Disziplinen (Wirtschaftswissenschaften etc.) adäquat zu beantworten wäre.
Gut auf den Punkt gebracht, lieber Sebastian Fitzner!
Viel Glück beim Einholen der Druck- und Reproduktionsrechte und weil ich in dem Punkt ihren Idealismus teile, wünsche ich Ihnen auch die höchst mögliche Anzahl bezahlbarer Abbildungen für Ihre Diss.-Publikation! Zum leidigen Thema, allerdings für den US-Kontext, hat Anfang März Dániel Margócsy auch geblogt: „Publishing Images in a Scholarly Book“ http://dissertationreviews.org/archives/7619
Ihren Hinweis, dass die Entlohnung für Architekturzeichnungen (1500–1650) gern mit einer Schenk- und Gabekultur wertvoller Gegenstände verknüpft wurde, samt Inventarisierungshabitus seitens des Beschenkten, finde ich sehr anregend. Der Mehrwert einer solchen Entlohnungspraxis wurde offensichtlich durch den Nimbus des Auftragsgebers bekräftigt. Der „lien social“, der dadurch entstand, ist sicherlich komplex zu untersuchen. Auf Ihre Arbeit bin ich gespannt!
Liebe Claudie Paye, danke für den ermutigenden Kommentar. So treffend, wie Sie die Entlohung für Architekturzeichnungen mit einer Schenk- und Gabekultur in Verbindung bringen, habe ich dies noch gar nicht betrachtet. Dies wäre noch einmal grundsätzlich zu überdenken! Neben den Bechern und Pokalen, waren es auch Ringe sowie wertvolle Kleidungsstücke, die der Architekt erhielt. Bislang kenne ich nur noch einen weiteren Künstler, Albrecht Altdorfer, der ebenso eine beachtliche Sammlung von Bechern und Pokalen sein eigen nannte (vgl. hierzu Benno Jakobus Walde: Albrecht Altdorfer in Regensburg. Testament und Nachlassinventar als Quellen zu Besitz und Hausrat des Künstlers, in: Tacke, Andreas; Irsigler, Franz (Hg.): Der Künstler in der Gesellschaft. Einführungen zur Künstlersozialgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, Darmstadt 2011, S. 262–286).
Danke für die Präzisierung, dass es sich bei dieser besonderen Praxis um eine beschränkte Erscheinung unter Künstler-Auftraggebern handelte, ein recht individueller Weg also? Durch den symbolischen Wert, den die Gegenstände für das soziale Netzwerk des Künstlers verkörperten, schwer vorstellbar, dass es sich um Einzelerscheinungen gehandelt haben mag. Vielleicht finden sich noch weitere Beispiele von Künstlern, die es ebenso wertschätzten, sich beschenken zu lassen bzw. von Auftraggebern, denen die Schenkkultur etwas bedeutete. Den Schöpfungsakt einer Architekturzeichnung wertete es jedenfalls sicherlich auf, wenn er nicht wie eine reine pekuniäre Angelegenheit behandelt wurde.
Kleidungsstücke! – des Auftraggebers alte Kleider? – könnte man evt. mit Ihrem Forschungsthema Anschluss an Fragestellungen der Emotions- und Körpergeschichte finden?
Wie Sie sehen, regt mich Ihr Addendum zu Spekulationen an…
Für einen anderen Untersuchungskontext – die napoleonische Zeit – ist mir die gesellschaftlich fest verankerte Schenk- und Gabekultur von Tabakpfeifen und Lackdosen mit anti- und pronapoleonischen Motiven aufgefallen, aber auch mit Motiven wie Landschaften und -karten, urbane Ansichten, denen durchaus auch pronapoleonischer Charakter anhaften konnte. Aber das steht demnächst auf einem anderen Blog: http://naps.hypotheses.org/730#comment-135
Dank an Claudie Paye, die mich auf den folgenden lesenswerten Erfahrungsbericht zum Thema von Dániel Margócsy (Hunter College – CUNY) aufmerksam machte: http://dissertationreviews.org/archives/7619
http://archiv.twoday.net/stories/843565959/
Lieber Herr Graf,
danke für Ihre pointierte Zusammenfassung! In der Tat, ein Verzicht auf Gebühren oder zumindest eine Gebührenreduktion für Qualifikationsarbeiten, wie Sie schreiben, wäre ein besonderer Anreiz auch unerforschtes Material zu erschließen. Und auch wenn die EU zwar, wie Sie anführen, den Grundsatz “‘Gemeinfreies muss auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben'” betont, so ist die Diskrepanz zur gelebten Praxis doch recht auffällig.